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145.111 CH-BL

§ 1 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Allgemeine Zuständigkeiten ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))

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§ 1 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Allgemeine Zuständigkeiten ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))

1. Die Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen der Sicherheitsdirektion sind zuständig für die Bewilligung von

a. einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 100‘000.- bis CHF 300‘000.-;

b. wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 75‘000.- bis CHF 100‘000.-.

Allgemeine Zuständigkeiten ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38)) § 2 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion →

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