145.11
SID
CH-BL
§ 9 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Pikettdienst
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Do SID · Pikettdienst
1. Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion ist zuständig für die schriftliche Anordnung von Pikettdienst für die Dienststellenleitungen.
2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion ist zuständig für die schriftliche Anordnung von Pikettdienst für alle anderen Arbeitsverhältnisse.
3. Die zuständige Person kann die Anordnungskompetenz delegieren.