Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
145.11 SID CH-BL

§ 9 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Pikettdienst

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Do SID · Pikettdienst

1. Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion ist zuständig für die schriftliche Anordnung von Pikettdienst für die Dienststellenleitungen.

2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion ist zuständig für die schriftliche Anordnung von Pikettdienst für alle anderen Arbeitsverhältnisse.

3. Die zuständige Person kann die Anordnungskompetenz delegieren.

← § 8 Do SID Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Geltungsbereich § 10 Do SID →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →