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145.11 SID CH-BL

§ 29 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Aufgaben

Die Dienststellen - Motorfahrzeugkontrolle
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§ 29 Do SID · Aufgaben

2. Die Motorfahrzeugkontrolle hat die Befugnisse, die ihr die Gesetzgebung beim Vollzug der Bundesvorschriften über den Strassenverkehr und der Vorschriften über die Verkehrsabgaben überträgt.

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