145.11
SID
CH-BL
§ 24 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Organisation
Die Dienststellen - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
§ 24 Do SID · Organisation
1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz gliedert sich wie folgt
a. Ausbildung;
b. Operationen;
c. Stab.
2. Der Leiter oder die Leiterin des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz leitet den Kantonalen Führungsstab.
3. Als Ansprechperson für militärische Angelegenheiten im Kanton ist die Kreiskommandantin oder der Kreiskommandant zuständig; diese Person bekleidet einen Offiziersgrad in der Armee.