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145.11 SID CH-BL

§ 24 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Organisation

Die Dienststellen - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
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§ 24 Do SID · Organisation

1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz gliedert sich wie folgt

a. Ausbildung;

b. Operationen;

c. Stab.

2. Der Leiter oder die Leiterin des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz leitet den Kantonalen Führungsstab.

3. Als Ansprechperson für militärische Angelegenheiten im Kanton ist die Kreiskommandantin oder der Kreiskommandant zuständig; diese Person bekleidet einen Offiziersgrad in der Armee.

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