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145.11 SID CH-BL

§ 19 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Aufgaben

Die Dienststellen - Jugendanwaltschaft
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§ 19 Do SID · Aufgaben

1. Die Jugendanwaltschaft hat die Aufgaben und Befugnisse, die ihr die Gesetzgebung im Bereich der Jugendstrafrechtspflege überträgt.

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