§ 15 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Aufgaben
§ 15 Do SID · Aufgaben
1. Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Beschwerdeinstruktion im Rahmen der Vorbereitung von Beschwerdeentscheiden des Regierungsrats, soweit diese Aufgabe nicht von der sachlich zuständigen Direktion wahrgenommen wird;
b. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Rechtserlassen;
c. Erteilung von Rechtsauskünften und Ausarbeitung von juristischen Gutachten und Mitberichten zuhanden des Landrats, des Regierungsrats und der Direktionen;
d. Ausarbeitung von Rechtsschriften an die Gerichte des Kantons und des Bundes sowie Vertretung des Regierungsrats und des Landrats vor Gericht.
2. Der Landrat, der Regierungsrat und die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher können dem Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat weitere Aufgaben rechtlicher Natur übertragen.