145.11
SID
CH-BL
§ 10 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Pikettdienst bei der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
Allgemeine Bestimmungen
§ 10 Do SID · Pikettdienst bei der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
1. Die Erste Staatsanwältin oder der Erste Staatsanwalt und die Leitende Jugendanwältin oder der Leitende Jugendanwalt können den Pikettdienst anordnen oder diese Kompetenz delegieren.