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145.11 SID CH-BL

§ 10 Dienstordnung der Sicherheitsdirektion (Do SID) - Pikettdienst bei der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft

Allgemeine Bestimmungen
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§ 10 Do SID · Pikettdienst bei der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft

1. Die Erste Staatsanwältin oder der Erste Staatsanwalt und die Leitende Jugendanwältin oder der Leitende Jugendanwalt können den Pikettdienst anordnen oder diese Kompetenz delegieren.

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