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§ 9 Verordnung über die Gebühren zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) - Inkrafttreten

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§ 9 Verordnung über die Gebühren zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

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