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§ 8 Verordnung über die Gebühren zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 8 Verordnung über die Gebühren zum Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion vom 2. Februar 1987 über die Gebühren des Lufthygieneamtes beider Basel für Meteo-Auskünfte wird aufgehoben.

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