144.28
CH-BL
§ 9 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Nebenamtliche Richterinnen und Richter
Parkierungsregelung für die Mitglieder des Landrates und für nebenamtliche Richterinnen und Richter
§ 9 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Nebenamtliche Richterinnen und Richter
1. Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter entrichten für das Parkieren ihres Motorfahrzeuges auf dem Parkplatz des Gerichtes Liestal und im Parking Gutsmatte eine Pauschalgebühr von CHF 100 pro Semester inkl. MwSt.
2. Ausserhalb von Gerichtssitzungen ist die Parkierberechtigung nicht gültig.