144.28
CH-BL
§ 7 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Zuschlag auf fest zugeteilte, reservierte Parkplätze
Parkierungsregelung für MitarbeiterInnen des Kantons
§ 7 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Zuschlag auf fest zugeteilte, reservierte Parkplätze
1. Auf Parkplätzen, die der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter fest zugeteilt sind, wird ein Zuschlag zur ordentlichen Gebühr von CHF 20 pro Monat inkl. MwSt. erhoben.