144.28
CH-BL
§ 6 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Vorzugsbedingungen
Parkierungsregelung für MitarbeiterInnen des Kantons
§ 6 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Vorzugsbedingungen
1. Wer sein privates Motorfahrzeug regelmässig für Dienstfahrten zur Verfügung stellt, hat bei der Parkplatzzuteilung Priorität und hat dafür folgende reduzierte Gebühr zu entrichten
a. für einen gedeckten Parkplatz: CHF 50 pro Monat inkl. MwSt.;
b. für einen ungedeckten Parkplatz: CHF 30 pro Monat inkl. MwSt.
2. Eine regelmässige Zurverfügungstellung liegt vor, wenn das private Motorfahrzeug durchschnittlich mindestens einmal wöchentlich für eine Dienstfahrt zur Verfügung gestellt wird.