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144.28 CH-BL

§ 6 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Vorzugsbedingungen

Parkierungsregelung für MitarbeiterInnen des Kantons
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§ 6 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Vorzugsbedingungen

1. Wer sein privates Motorfahrzeug regelmässig für Dienstfahrten zur Verfügung stellt, hat bei der Parkplatzzuteilung Priorität und hat dafür folgende reduzierte Gebühr zu entrichten

a. für einen gedeckten Parkplatz: CHF 50 pro Monat inkl. MwSt.;

b. für einen ungedeckten Parkplatz: CHF 30 pro Monat inkl. MwSt.

2. Eine regelmässige Zurverfügungstellung liegt vor, wenn das private Motorfahrzeug durchschnittlich mindestens einmal wöchentlich für eine Dienstfahrt zur Verfügung gestellt wird.

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