144.28
CH-BL
§ 12 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Einrichtungen zur Erhebung von Gebühren
Vollzug
§ 12 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Einrichtungen zur Erhebung von Gebühren
1. Das Hochbauamt sorgt dafür, dass überall dort, wo Parkplätze sporadisch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder von Drittpersonen benutzt werden, Einrichtungen (z.B. Parkuhren, Schranken) zur Erhebung von Gebühren errichtet werden.