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144.28 CH-BL

§ 11a Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Kontrolle

Vollzug
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§ 11a Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Kontrolle

1. Die Kontrolle der Parkierberechtigung erfolgt über die im Zusammenhang mit einem Mietvertrag erfassten Kontrollschilder.

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