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144.28 CH-BL

§ 10 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal - Kein Anspruch auf Parkierberechtigung

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§ 10 Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal · Kein Anspruch auf Parkierberechtigung

1. Wer die Voraussetzungen für eine Parkierberechtigung erfüllt, erlangt dadurch keinen Anspruch auf Zuteilung eines Parkplatzes.

2. Die Zahl der Zuteilungen richtet sich nach Massgabe der jeweils verfügbaren lokalen Parkplätze.

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