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144.271 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Gebühren zum Vollzug der Störfallverordnung, der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, der Einschliessungsverordnung und der Freisetzungsverordnung - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über die Gebühren zum Vollzug der Störfallverordnung, der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, der Einschliessungsverordnung und der Freisetzungsverordnung · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Gebühren für Tätigkeiten, die dem Kanton beim Vollzug der Störfallverordnung, der Einschliessungsverordnung, der Freisetzungsverordnung und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung überbunden werden.

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