Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
144.221 CH-BL

§ 12 Weisung über die Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Weisung über die Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung

1. Diese Weisung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.

← § 11 Weisung über die Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung Kanton Basel-Landschaft 144.221

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →