144.211
CH-BL
§ 3 Pflichtenheft für die Aufgaben des Amts für Orts- und Regionalplanung im Rahmen der Schulplanung - Organisation
§ 3 Pflichtenheft für die Aufgaben des Amts für Orts- und Regionalplanung im Rahmen der Schulplanung · Organisation
1. Partner des Amts für Orts- und Regionalplanung sind für diese Aufgaben die Abteilungen Bildung und Personal des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, das Amt für Volksschulen, die Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH), das Amt für Daten und Statistik sowie das Hochbauamt.
2. Die Klassenbildungspläne werden mit dem Visum und einem allfälligen Mitbericht des Amtes für Orts- und Regionalplanung an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zur Genehmigung weitergeleitet.