144.211
CH-BL
§ 2 Pflichtenheft für die Aufgaben des Amts für Orts- und Regionalplanung im Rahmen der Schulplanung - Zweck
§ 2 Pflichtenheft für die Aufgaben des Amts für Orts- und Regionalplanung im Rahmen der Schulplanung · Zweck
1. Mit seinen planerischen und statistischen Kenntnissen erarbeitet das Amt für Orts- und Regionalplanung Grundlagen, Prognosen der Schülerinnen und Schüler und Klassen sowie Vorschläge zur Schulraumplanung und -bewirtschaftung, die es der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ermöglichen, ihre finanziellen Mittel und den Schulraum effizient auszunützen.