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144.12 CH-BL

§ 2 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion - Führung der Direktion

Die Direktion
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§ 2 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion · Führung der Direktion

1. Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher führt die Direktion über die Bereiche und ist im Rahmen der vom Regierungsrat beschlossenen Ziele für die Planung, Koordination und Kontrolle aller in den Zuständigkeitsbereich der Direktion fallenden Geschäfte verantwortlich.

2. Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher wird in der Führung der Direktion durch eine Geschäftsleitung unterstützt, welcher die Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter sowie weitere von der Direktionsvorsteherin oder vom Direktionsvorsteher bezeichnete Personen angehören.

3. Bei Abwesenheiten von Geschäftsleitungsmitgliedern kann die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher Stellvertreterinnen oder Stellvertreter für die Sitzungen der Geschäftsleitung ernennen.

4. Die Sitzungen der Geschäftsleitung dienen insbesondere der Entwicklung von Strategien, der Koordination, dem Austausch von wichtigen Informationen auch zu Sachgeschäften aus den Bereichen, der Meinungsbildung, der Abstimmung einer einheitlichen Haltung der Direktion gegen aussen und künftigem Handeln sowie der Orientierung über vergangene und künftige wichtige Aktivitäten.

5. Anträge der Direktion an den Regierungsrat sind stets von der Direktionsvorsteherin oder vom Direktionsvorsteher zu unterzeichnen, bei Abwesenheit und Dringlichkeit von der vertretenden Direktionsvorsteherin oder dem vertretenden Direktionsvorsteher.

6. In Verwaltungsbelangen wird die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher von der Generalsekretärin oder vom Generalsekretär vertreten; dies gilt auch für fachliche Routineentscheide der Direktion und für Mitberichte.

7. Die in den Fachbereich der Direktion fallenden Beteiligungen werden von den jeweils fachlich zuständigen Bereichen verwaltet. Die Abteilung Wirtschaft und Finanzen des Generalsekretariats ist für die Umsetzung des Gesetzes über die Beteiligungen vom 15. Juni 2017 verantwortlich und koordiniert die Aufgaben innerhalb der Direktion.

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