144.12
CH-BL
§ 17 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion - Leitung und Organisation
Die Dienststellen - Amt für Umweltschutz und Energie
§ 17 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion · Leitung und Organisation
1. Die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsleitung des Amts für Umweltschutz und Energie. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sowie die Leiterinnen und Leiter der Ressorts sind die Mitglieder der Geschäftsleitung.
2. Der Geschäftsleitung steht die Leiterin oder der Leiter der Administration zur administrativen Unterstützung zur Seite.
3. Das Amt für Umweltschutz und Energie gliedert sich in folgende funktionale Einheiten
a. Stabstelle Administration;
b. Ressort Wasser und Geologie;
c. Ressort Energie;
d. Ressort Altlasten und Nachhaltige Entwicklung;
e. Ressort Ressourcenwirtschaft und Anlagen;
f. * Ressort Störfallvorsorge und Chemikalien;
g. * Ressort Luft und Klima.