§ 12 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion - Fachführung
§ 12 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion · Fachführung
1. In den Fachbereichen Kommunikation, Recht, Wirtschaft und Finanzen, Rechnungswesen, Personal, Informatik, Beschaffungswesen sowie Digitale Transformation obliegt die Fachführung für die ganze Direktion den entsprechenden Abteilungen des Generalsekretariats.
2. Die in Abs. 1 aufgeführten Stellen sind berechtigt, in den genannten Fachbereichen den anderen Dienststellen Anweisungen zu erteilen und Fachaufsicht auszuüben.
3. Die Fachführungsaufgabe bedeutet insbesondere auch, dass
a. Medienmitteilungen und Medienveranstaltungen von Dienststellen sowie weiteres, für eine breitere Öffentlichkeit bestimmtes Informationsmaterial (Broschüren usw.) mit der Abteilung Kommunikation vorgängig koordiniert und abgesprochen werden; Medienkontakte sind der Abteilung Kommunikation unverzüglich zu melden;
b. direktionsexterne Juristinnen oder Juristen nur mit vorgängiger Zustimmung der Abteilung Recht konsultiert werden dürfen;
c. * der gesamte Vollzug der Finanzhaushaltsgesetzgebung ausschliesslich mit vorgängiger Zustimmung der Abteilung Wirtschaft und Finanzen abzuwickeln ist und diese Weisungen betreffend finanzieller Steuerung und Reporting der Direktion erteilen kann;
cbis. * das Rechnungswesen mit Hauptbuch, Kreditoren-, Debitorenrechnung und Anlagebuchhaltung der gesamten Direktion durch die Abteilung Rechnungswesen geführt wird;
d. * für die gesamte Direktion sämtliche Neu- und Wiederbesetzungen, die Stellenausschreibungen sowie die Anstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Funktionsänderungen, die Personalentscheide, die Personalentwicklung, die Berufsbildung und die Personalplanung über die Abteilung Personal der Direktion zu koordinieren und abzuwickeln sind. Bei Arbeitsverträgen, die nicht von der Direktionsvorsteherin oder vom Direktionsvorsteher mitunterzeichnet werden, erfolgt die Zweitunterschrift durch die Abteilung Personal; die Dienststellen unterbreiten über ihre Bereichsleitung Anträge auf Leistungsprämien und Stufenanstiege der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär zum Entscheid;
e. der Einkauf, die Lagerung und Wartung sowie die Installation von EDV-Material sowohl im Hardware- wie im Softwarebereich der vorgängigen Zustimmung der Informatikabteilung bedarf, die auch rechtzeitig in alle Projekte mit EDV-relevanten Aspekten miteinzubeziehen ist und bei Bedarf die Evaluation von Informatikmitteln koordiniert. Ausnahmen werden von der Direktion gewährt;
f. * die zentrale Beschaffung der notwendigen Infrastruktur und die Festlegung der Schnittstellen und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit und Umsetzung von Beschaffungsverfahren mit den ausschreibenden Stellen und den Beauftragten durch die Zentrale Beschaffungsstelle erfolgt;
g. * Projekte der Digitalen Transformation ausschliesslich mit vorgängiger Zustimmung der Abteilung Digitale Transformation geplant und umgesetzt werden dürfen.