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144.12 CH-BL

§ 10 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion - Leitung und Organisation

Die Dienststellen - Generalsekretariat
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§ 10 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion · Leitung und Organisation

1. Der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär obliegt

a. * die Gesamtverantwortung für die Führung des Generalsekretariats;

b. * die Leitung der funktionalen Einheiten Strategie und Prozesse.

1bis

...

2. Das Generalsekretariat gliedert sich in folgende funktionale Einheiten

a. * Strategie, bestehend aus folgenden Abteilungen

1. * Abteilung Recht;

2. * Abteilung Wirtschaft und Finanzen;

3. * Abteilung Zentrale Beschaffungsstelle;

4. * administrativ zugeordnetes Aktuariat der Baurekurskommission;

5. * Abteilung Digitale Transformation.

b. * Prozesse, bestehend aus folgenden Abteilungen

1. * Abteilung Kommunikation;

2. * Abteilung Personal;

3. * Abteilung Informatik;

4. * Abteilung Rechnungswesen;

5. * Abteilung Zentrale Dienste.

c. * ...

d. * ...

e. * ...

f. * ...

g. * ...

h. * ...

i. * ...

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