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144.12 CH-BL

§ 1 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion - Gliederung der Direktion

Die Direktion
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§ 1 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion · Gliederung der Direktion

1. Die Gliederung der Direktion in Dienststellen richtet sich nach § 7 der Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft vom 19. Dezember 2017.

Gliederung der Direktion § 2 Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion →

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