143.81
CH-BL
§ 4 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Leistungsvereinbarung
Allgemeines
§ 4 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Leistungsvereinbarung
1. Die Leistungsvereinbarung konkretisiert die Leistungen der BGV, deren Abgeltung und die Zusammenarbeit der Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit dem Kanton.
2. Die Leistungsvereinbarung regelt insbesondere
a. die Leistungen der BGV (insbesondere die detaillierten Aufgaben der Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz);
b. die Abgeltung dieser Leistungen;
c. die Mitsprache der FKD bei der Stellenbesetzung der Fachstellenleitung.