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143.81 CH-BL

§ 3 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Beauftragung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung

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§ 3 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Beauftragung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung

1. Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) schliesst mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) eine Leistungsvereinbarung über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

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