143.81
CH-BL
§ 3 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Beauftragung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung
Allgemeines
§ 3 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Beauftragung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung
1. Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) schliesst mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) eine Leistungsvereinbarung über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.