143.81
CH-BL
§ 15 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Inkrafttreten
Verfahren bei Feststellen von Gefahren und Risiken
§ 15 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.