143.81
CH-BL
§ 14 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Aufhebung bisherigen Rechts
Verfahren bei Feststellen von Gefahren und Risiken
§ 14 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Regierungsratsverordnung vom 24. August 1976 für die Kommission zur Förderung der Unfallverhütung und technischen Sicherheit in der kantonalen Verwaltung (Sicherheitskommission) wird aufgehoben.