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143.81 CH-BL

§ 14 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Aufhebung bisherigen Rechts

Verfahren bei Feststellen von Gefahren und Risiken
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§ 14 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Regierungsratsverordnung vom 24. August 1976 für die Kommission zur Förderung der Unfallverhütung und technischen Sicherheit in der kantonalen Verwaltung (Sicherheitskommission) wird aufgehoben.

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