143.81
CH-BL
§ 1 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeines
§ 1 Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Zweck und Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.