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143.51 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Mutationen von Bewilligungen

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§ 9 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Mutationen von Bewilligungen

1. Für die Bearbeitung von Mutationen bei bestehenden Bewilligungen wird eine Gebühr von CHF 100-300.- erhoben.

2. Für die Bearbeitung von Mutationen, die nicht ordnungsgemäss gemeldet wurden, kann zusätzlich zur Gebühr gemäss Abs. 1 eine Aufwandentschädigung von bis zu CHF 100.- erhoben werden.

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