143.51
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Betäubungsmittelgesetzgebung
§ 7 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Betäubungsmittelgesetzgebung
1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen beträgt
a. für die Bewilligungserteilung CHF 400.-;
b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 200.-.
2. Für den Versand von Rezeptblöcken für Betäubungsmittel wird eine Gebühr von CHF 50.-, inklusive Porto und Verpackung, erhoben.