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143.51 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Betäubungsmittelgesetzgebung

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§ 7 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Betäubungsmittelgesetzgebung

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen beträgt

a. für die Bewilligungserteilung CHF 400.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 200.-.

2. Für den Versand von Rezeptblöcken für Betäubungsmittel wird eine Gebühr von CHF 50.-, inklusive Porto und Verpackung, erhoben.

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