143.51
CH-BL
§ 4b Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Spitäler
§ 4b Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Spitäler
1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für Spitäler beträgt
a. für die Bewilligungserteilung CHF 1'000-5'000.-;
b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 500-1'000.-.