143.51
CH-BL
§ 4a Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Pflegeheime und Pflegewohnungen
§ 4a Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Pflegeheime und Pflegewohnungen
1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für Pflegeheime und Pflegewohnungen beträgt
a. für die Bewilligungserteilung CHF 1‘000-5'000.-;
b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 500-1‘000.-.