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143.51 CH-BL

§ 4a Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Pflegeheime und Pflegewohnungen

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§ 4a Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Pflegeheime und Pflegewohnungen

1. Die Gebühr für die Betriebsbewilligung für Pflegeheime und Pflegewohnungen beträgt

a. für die Bewilligungserteilung CHF 1‘000-5'000.-;

b. für die Erneuerung der Bewilligung nach Zeitablauf CHF 500-1‘000.-.

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