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143.51 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Unbedenklichkeitsbescheinigungen

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§ 3 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Unbedenklichkeitsbescheinigungen

1. Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird eine Gebühr von CHF 75.- erhoben.

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