143.51
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Unbedenklichkeitsbescheinigungen
1. Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird eine Gebühr von CHF 75.- erhoben.