143.51
CH-BL
§ 11 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Weitere amtliche Tätigkeiten
§ 11 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Weitere amtliche Tätigkeiten
1. Die Bewilligungs- und Kanzleigebühr für weitere amtliche Tätigkeiten, welche in dieser Verordnung nicht namentlich aufgeführt sind, beträgt CHF 50-600.-.