143.51
CH-BL
§ 10 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Begräbniswesen
§ 10 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Begräbniswesen
1. Für das Ausstellen eines Leichenpasses wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben.