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143.51 CH-BL

§ 10 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Begräbniswesen

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§ 10 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Begräbniswesen

1. Für das Ausstellen eines Leichenpasses wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben.

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