143.51
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Gebühren der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Kanzlei-, Inspektions- und Bewilligungsgebühren, welche die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Gesundheitsbereich erhebt.