143.121
CH-BL
§ 6 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Abrechnung
§ 6 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Abrechnung
1. Es erfolgt keine Abrechnung der Ausgabenbewilligungen, die gestützt auf dieses Reglement ergehen.