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143.12 CH-BL

§ 22 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Aufgaben

Die Dienststellen - Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV)
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§ 22 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Aufgaben

1. Das ALV vollzieht in den Fachbereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, Tierseuchen, Tierschutz, Tierarzneimittel, Hundewesen und gefährliche Tiere, Landwirtschaft sowie Strahlenschutz und Gastwirtschaft, Gesundheit und Wasserversorgung sämtliche Aufgaben, die ihm durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschluss übertragen sind.

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