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143.12 CH-BL

§ 18 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Aufgaben

Die Dienststellen - Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW beider Basel)
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§ 18 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Aufgaben

1. Das Amt für Wald beider Basel vollzieht in den Fachbereichen Wald, Jagd und Fischerei sämtliche Aufgaben, die ihm durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschluss übertragen sind.

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