143.12
CH-BL
§ 12 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Aufgaben
Die Dienststellen - Standortförderung Baselland (StaFö Baselland)
§ 12 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Aufgaben
1. Die StaFö Baselland leistet einen Beitrag zur Sicherung eines nachhaltigen und qualitativen wirtschaftlichen Wachstums. Sie regt Massnahmen im Zusammenhang mit der Standortentwicklung bei den betroffenen Direktionen an und ergreift Massnahmen zur Standortetablierung und Standortpromotion.
2. Die StaFö Baselland vollzieht sämtliche Aufgaben in den Fachbereichen Volkswirtschaft sowie Wirtschafts- und Standortförderung, die dem Kanton durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschluss übertragen sind.