143.12
CH-BL
§ 11 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Aufgaben
Die Dienststellen - Generalsekretariat (GS)
§ 11 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Aufgaben
1. Das GS ist die Stabstelle der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers mit dem Ziel einer umfassenden Unterstützung der übrigen Dienststellen, dem Abgleich mit den übergeordneten Prozessen, der Strategieentwicklung, -planung und -kontrolle auf Stufe Direktion sowie für die Beteiligungen des Kantons im Aufgabenbereich der Direktion.
2. Das GS vollzieht zudem sämtliche ihm und den Schlichtungsstellen durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschluss übertragenen Aufgaben.