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142.53 CH-BL

§ 8 Verordnung über die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann - Organisation

Sounding Board Geschlechtergleichstellung BL
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§ 8 Verordnung über die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann · Organisation

1. Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion präsidiert das Sounding Board.

2. Die Fachstelle stellt das Aktuariat des Sounding Boards.

3. Das Sounding Board tagt in der Regel 2-mal jährlich.

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