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142.53 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann - Zusammensetzung

Sounding Board Geschlechtergleichstellung BL
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§ 7 Verordnung über die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann · Zusammensetzung

1. Das Sounding Board besteht aus 9-14 Mitgliedern.

2. Bei der Berufung achtet der Regierungsrat auf eine breitgefächerte Zusammensetzung, bei der verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche, Interessensgruppen, politische Ausrichtungen und Lebenssituationen vertreten sind.

3. Die Leitung der Fachstelle nimmt an den Sitzungen des Sounding Boards mit beratender Stimme teil.

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