142.53
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann - Aufgaben
Sounding Board Geschlechtergleichstellung BL
§ 6 Verordnung über die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann · Aufgaben
1. Das Sounding Board berät den Regierungsrat strategisch und inhaltlich zur Gleichstellungspolitik.
2. Es weist auf wichtige Entwicklungen und Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik hin.
3. Der Regierungsrat und die Fachstelle holen Rückmeldungen des Sounding Boards zu gleichstellungspolitischen Projekten ein.