142.111
CH-BL
§ 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Finanz- und Kirchendirektion - Zuständigkeit innerhalb der Steuerverwaltung
§ 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Finanz- und Kirchendirektion · Zuständigkeit innerhalb der Steuerverwaltung
1. Der Leiter oder die Leiterin des Bereichs Logistik und Projekte der Steuerverwaltung ist zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 50‘000.- für die Beschaffung von Steuerformularen und der damit zusammenhängenden graphischen Dienstleistungen.