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142.111 CH-BL

§ 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Finanz- und Kirchendirektion - Zuständigkeit innerhalb der Steuerverwaltung

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§ 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Finanz- und Kirchendirektion · Zuständigkeit innerhalb der Steuerverwaltung

1. Der Leiter oder die Leiterin des Bereichs Logistik und Projekte der Steuerverwaltung ist zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 50‘000.- für die Beschaffung von Steuerformularen und der damit zusammenhängenden graphischen Dienstleistungen.

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