142.110
CH-BL
§ 1 Reglement zur Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (RDO FKD) - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 RDO FKD · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten und Kompetenzen für den Abschluss von Verträgen und die Aufbewahrung der Originale in der Finanz- und Kirchendirektion.