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142.110 CH-BL

§ 1 Reglement zur Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (RDO FKD) - Zweck und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 RDO FKD · Zweck und Geltungsbereich

1. Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten und Kompetenzen für den Abschluss von Verträgen und die Aufbewahrung der Originale in der Finanz- und Kirchendirektion.

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