§ 9 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben
§ 9 Do FKD · Aufgaben
1. Das Generalsekretariat hat folgende Aufgaben
a. umfassende Führungsunterstützung der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers;
b. Beratung und Unterstützung der Dienststellen;
c. Erlass von Fachweisungen gegenüber den Dienststellen;
d. Planung, Koordination und Qualitätssicherung innerhalb der Direktion;
e. Kompetenzzentrum für allgemeine Gemeindefragen und Aufsicht über die Gemeinden (exklusive Gemeindefinanzen);
f. Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Landeskirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Aufsicht über die «Stiftung Kirchengut» im Auftrag des Regierungsrats;
g. * Kompetenzzentrum für Kommunikation und Medienpolitik;
h. * digitale Transformation und Organisationsentwicklung in der Direktion;
i. * Kompetenzzentrum für Gemeindefinanzen (Finanzausgleich und Aufgabenteilung, Gemeinderechnungslegung und Gemeindefinanzaufsicht);
j. * Weiterentwicklung der Ergänzungsleistungen.