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142.11 FKD CH-BL

§ 17 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben

Organisation der Dienststellen - Personalamt (PA)
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§ 17 Do FKD · Aufgaben

1. Das Personalamt hat folgende Aufgaben

a. strategische Beratung des Regierungsrats in der Weiterentwicklung der Personalpolitik sowie der Personalmanagementstrategie;

b. Erarbeitung der Grundsätze und Umsetzung der Personalpolitik sowie der Personalmanagementstrategie in Zusammenarbeit mit den Direktionen sowie den Besonderen Behörden;

c. Bereitstellen, Koordination und Monitoring der kantonalen Personalinstrumente und -prozesse;

d. Weiterentwicklung, Anpassung und Vollzug des Personalrechts;

e. Beratung der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen;

f. Durchführung der administrativen HR-Prozesse und des Lohnlaufs.

2. Der Leitung des Personalamts obliegt die starke Fachführung gemäss Verordnung über die Personalorganisation des Kantons Basel-Landschaft (Personalorganisationsverordnung) vom 21. Juni 2022.

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