§ 17 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben
§ 17 Do FKD · Aufgaben
1. Das Personalamt hat folgende Aufgaben
a. strategische Beratung des Regierungsrats in der Weiterentwicklung der Personalpolitik sowie der Personalmanagementstrategie;
b. Erarbeitung der Grundsätze und Umsetzung der Personalpolitik sowie der Personalmanagementstrategie in Zusammenarbeit mit den Direktionen sowie den Besonderen Behörden;
c. Bereitstellen, Koordination und Monitoring der kantonalen Personalinstrumente und -prozesse;
d. Weiterentwicklung, Anpassung und Vollzug des Personalrechts;
e. Beratung der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen;
f. Durchführung der administrativen HR-Prozesse und des Lohnlaufs.
2. Der Leitung des Personalamts obliegt die starke Fachführung gemäss Verordnung über die Personalorganisation des Kantons Basel-Landschaft (Personalorganisationsverordnung) vom 21. Juni 2022.