§ 15 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben
§ 15 Do FKD · Aufgaben
1. Die Steuerverwaltung hat folgende Aufgaben
a. Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze;
b. Prüfen der Steuererklärungen und Veranlagen von natürlichen und juristischen Personen;
c. Veranlagen der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Spezialsteuern);
d. Bezug der Staatssteuer, der direkten Bundessteuer, der Spezialsteuern sowie der Gemeindesteuer im Auftrag von Gemeinden;
e. zentrale Bewirtschaftung der Verlustscheine für alle Dienststellen des Kantons;
f. Bearbeiten und Bezug der Quellensteuer;
g. Bearbeiten des Meldewesens und Verkehr mit Amtsstellen sowie mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung;
h. Weiterentwicklung und Anpassung der Steuergesetze;
i. Betreuen und Unterstützen der Gemeindesteuerämter;
j. Ausbau und Weiterentwicklung der Dienstleistungen mit Fokus auf Digitalisierung des Angebots und der Prozesse.