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142.11 FKD CH-BL

§ 15 Dienstordnung der Finanz- und Kirchendirektion (Do FKD) - Aufgaben

Organisation der Dienststellen - Steuerverwaltung (STV)
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§ 15 Do FKD · Aufgaben

1. Die Steuerverwaltung hat folgende Aufgaben

a. Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze;

b. Prüfen der Steuererklärungen und Veranlagen von natürlichen und juristischen Personen;

c. Veranlagen der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Spezialsteuern);

d. Bezug der Staatssteuer, der direkten Bundessteuer, der Spezialsteuern sowie der Gemeindesteuer im Auftrag von Gemeinden;

e. zentrale Bewirtschaftung der Verlustscheine für alle Dienststellen des Kantons;

f. Bearbeiten und Bezug der Quellensteuer;

g. Bearbeiten des Meldewesens und Verkehr mit Amtsstellen sowie mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung;

h. Weiterentwicklung und Anpassung der Steuergesetze;

i. Betreuen und Unterstützen der Gemeindesteuerämter;

j. Ausbau und Weiterentwicklung der Dienstleistungen mit Fokus auf Digitalisierung des Angebots und der Prozesse.

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